Schnullerbox

Häufig gestellte Fragen – hier gibt’s Antworten.
Eine aufregende Zeit beginnt und damit kommen viele Fragen auch euch zu. Auf einige findet ihr hier bestimmt eine Antwort. Ansonsten stehe ich euch gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Fragen zur Schnullerbox

Die Schnullerbox bietet Plätze bis zum Übergang in die Schule an, wenn die Eltern keinen Kitaplatz bevorzugen.  Die größeren Kinder werden weitestgehend entsprechend gefördert und auf die Schule vorbereitet. Aktuell sind mehrere Ü3 Kinder in der Schnullerbox.

Es wird Frühstück und Mittagessen angeboten sowie Snacks.

Es gibt einen eigens für die Betreuung hergerichteten Raum. Dieser ist vielfältig ausgestattet:

  • Abwechslungsreiche Spielmöglichkeiten für Kinder von 0 bis 6.
  • Möglichkeiten zur Bewegung. Aktuell ein beliebtes Indoor-Klettergerüst mit Rutsche.
  • und vieles mehr

Zudem wird das Spielzeug gerne mal ausgewechselt, um die Neugier der Kleinen auf bestimmte Beschäftigungsgegenstände immer wieder neu zu erwecken.

Outdoorbereich
Das Haus verfügt über einen Garten, in welchem es zukünftig eine schöne Möglichkeit geben wird, damit die Kleinen auch draußen die Welt erkundigen können.

Der nahegelegene Spielplatz ruft bereits nach uns und im angrenzenden Wald gibt es ebenfalls viel zu entdecken. 

Bestimmt besuchen wir auch mal einen nahegelegenen Bauernhof und viele weitere tolle Orte, die die Kinderaugen zum Strahlen bringen.

Die Kernbetreuungszeit liegt zwischen 7:30 und 16 Uhr. Weitere Zeiten gerne anfragen.

Ein persönliches Gespräch kann gerne jederzeit vereinbart werden. Elternabende werden ebenfalls stattfinden.

Eine Auswahl:

Kreative Angebote: Super gerne wird mit der selbstgemachten Knete gespielt. Es wird gemalt, gebastelt, geprickelt, gepuzzelt und und und. 

Bewegungsangebote: Die selbstgebaute Rutsche wird so gut wie nie langweilig und die Kindertische bauen wir liebendgerne zu einer Höhle um. Der fast 10 Meter lange Flur lädt zum Fangen ein. Mit der Air Track Matte für Turnübungen und Balanciersteine  werden kleine Turneinheiten in den Tagesablauf eingebaut. Klassische Bewegungsspiele wie Eierlaufen gibts natürlich auch.

Lernspiele: Selbstverständlich werden die Kinder auf zu Lernspielen animiert, aber alles auch freiwilliger Basis. Zu den Lernspiel gehören natürlich Motorikschleifen oder Holzsteckspiele für die ganz kleinen Zwerge. Puzzles gibt es von ganz leichten Steckpuzzlen bis hin zu aktuell Puzzles mit ca. 30 teilen. 

Freispielangebote: Unter anderem Autos, Eisenbahn, Puppen, Duplo. 

Ja, auch aus anderen Kreisen sind Kinder herzlich willkommen. Wohnt ihr beispielsweise in Elmshorn und arbeitet in Itzehoe ist ein Platz in der Schnullerbox ideal. Es entsteht ein geringer Umweg von 6 Min., welcher sich bestimmt auch bei einem Betreuungsplatz in Wohnortnähe ergeben würde. Die Schnullerbox bietet hier natürlich den Vorteil einer naturnahen Umgebung, welche in der Stadt selten gegeben ist. Auch aus der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ist der Weg nicht allzu weit.

Allgemeine Fragen

Allen Kinder steht einer Betreuungsplatz zu. Hierbei ist es nicht relevant, welchen beruflichen Status die Eltern aktuell haben.

Der Eigenanteil, welchen die Eltern zahlen müssen, wird wie folgt berechnet:

Kinder unter 3 Jahren
Monatlicher Eigenanteil = 5,80 € x wöchentliche Betreuungstunde

Beispiele: 
20 Std./Woche = 116 €
30 Std./Woche = 174 €
40 Std./Woche = 232 €

Kinder über 3 Jahren
Monatlicher Eigenanteil = 5,66 € x wöchentliche Betreuungstunde

Beispiele: 
20 Std./Woche = 113,20 €
30 Std./Woche = 169,80 €
40 Std./Woche = 226,40 €

Die Kosten für Tagesmutter und Kindertageseinrichtungen sind identisch. 
U3 = 5,80 € je wöchentliche Betreuungsstunde
Ü3 = 5,66 € je wöchentliche Betreuungsstunde

Die Geschwisterermäßigung beginnt ab dem zweiten Kind und gestaltet sich unabhängig vom Einkommen.

  • Für das 2. Kind: 50 %
  • Für jedes weitere Kind: 100 %


Eine vollständige Ermäßigung können Eltern erhalten, welche folgende Sozialleistungen erhalten:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII
  • Leistungen nach dem §§2 und 3 Asylbewerberleistzungsgesetzes
  • Kinderzuschlag gemäß §6a Bundeskindergeldgesetzes
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz


Eine prozentuale Ermäßigung können Eltern erhalten, wenn sie ein zu geringes Einkommen erhalten.

Anträge sind beim zuständigen Amt- oder der Stadtverwaltung einzureichen. Gerne übernehme ich alle nötigen Anträge für euch.

Eine Kindertagespflegeperson darf bis zu 5 Kinder gleichzeitig betreuen. 
Werden halbe Plätze vergeben, dürfen insgesamt mehr Kinder bei einer Kindertagespflegeperson angemeldet werden. Bei Zusammenschlüssen darf jede Kindertagespflegeperson ebenfalls nur 5 Kinder betreuen. Das Jugendamt regelt, dass die beiden Gruppen strickt voneinander getrennt betreut werden müssen. 

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