Schnullerbox

Kindertagespflege allgemein

Kindertagespflege – auch für Kitakinder!

Bedürfnissorientierte Betreuung eben auch für Ü3-Kinder

Kindertagespflege im Wandel

Das klassische Bild der Tagesmutter ist einer professionellen, pädagogischen und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung gewichen. Qualifizierte Kindertagespflegepersonen sind pädagogisch ausgebildete Betreuungspersonen und nicht mehr mit dem Bild einer Tagesmutter von vor einigen Jahren zu vergleichen. In der Ausbildung werden pädagogische Inhalte vermittelt, Module zum Kinderschutz, Elternarbeit, Erste Hilfe am Kind und vieles mehr. Jährliche Fortbildungen müssen nachgewiesen werden. Speziell eingerichtete Betreuungsräume werden von öffentlichen Stellen abgenommen. Je nach Konzept der Kindertagespflegeperson kann im Jahr 2024 eine Tagespflege in vielen Fällen als ein kleiner Kindergarten angesehen werden. Kindertagespflegepersonen haben wie Kitas einen Bildungs- und Erziehungauftrag und sind dazu angehalten – auch wenn individuelle Konzepte (und das ist das tolle an der Kindertagespflege) möglich sind – sich an den Leitlinien zum Bildungsauftrag des Landes Schleswig-Holsteins zu orientieren und danach zu handeln.

Elementarbereich

Ab dem 3. Geburtstag gehts ab in die Kita. Aber warum? Elementare pädagogische Arbeiten werden, wenn es in dem Konzept der Betreuungseinrichtung so beschrieben wird, auch in der Kindertagespflege umgesetzt – und das ganz individuell. Die ideale Gruppengröße wird auf 5 – 7 Kinder beziffert. Dies können wenige Kitas leisten. Zudem gibt es in vielen Kitas gemischte Gruppen von 0 bis 7 Jahre – hier ist eine – wie von vielen Eltern gewünscht – individuelle Förderung schwierig umzusetzen. In einer kleinen Gruppe mit 5 Kindern ist dies allerdings bestens realisierbar.  

Kinder im Elementarbereich, also 3 bis 6 Jährige können in kleineren Gruppen soziale Kompetenzen bestmöglich erlernen, untereinander unterstützen, ihre eigenen Bedürfnisse erkennen und kommunizieren. 

Betreuungskosten, Anspruch,Gruppengröße und Altergruppen

Die Betreuungskosten orientieren sich am KitaG des Landes Schleswig-Holstein und sind gleich denen einer Betreuung in einer Kita.

Für Kinder unter 3 Jahren gilt 5,80 € und für Ü3-Kinder 5,66 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde. Dies ergibt beispielsweise für ein U3-Kind einen Elternbeitrag von 174,- € pro Monat für eine 30 Std. Woche bzw. 232,- € monatlich für 40 Std./Woche.

Geschwisterkinder erhalten 50% bzw. ab den 3. Kind 100% Ermäßigung und somit eine kostenlose Betreuung. Eine soziale Ermäßigung bzw. kostenlose Betreuung ist ebenfalls möglich, wenn die Eltern Kindergeldzuschlag, ALG II, Wohngeld o.ä. erhalten.

Alle Kinder ab 1 Jahr haben Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Eine frühkindliche Betreuung unter 1 Jahr ist in Ausnahmefällen oder zur Eingewöhnung (Elternzeit bis 1 Jahr) möglich.

Kindertagespflegeeinrichtungen dürfen maximal pro Gruppe 5 Kinder zur gleichen Zeit betreuen. Dies ermöglicht eine individuelle und bedürfnisorientierte Betreuung. 
In der Schnullerbox werden Kinder bis zum Schuleintrittsalter betreut.